21.04.2020
Fragen und Antworten in Bezug auf die Öffnung der Nordrhein-Westfälischen Abschlussklassen:
Wann öffnen die Abschlussklassen?
In einem ersten Schritt werden ab dem 23. April die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren. Das Angebot zur Prüfungsvorbereitung richtet sich nur an die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und des Berufskollegs, die vor den Sommerferien ihre Abschlussprüfungen ablegen.
Ist die Anwesenheit für Schüler verpflichtend?
Der Besuch dieser Angebote in den Schulen ist im Land NRW freiwillig für die Schüler.
Gibt es dort besondere Hygieneregeln?
Vor Ort werden die bereits getroffenen und noch zu treffenden Hygieneregeln in gemeinsamen Begehungen der Schulleitung mit dem jeweiligen Schulträger besprochen und anschließend umgesetzt. Das trifft zum Beispiel auf die räumliche Unterbringung der jungen Erwachsenen in kleinen Lerngruppen zu, um den zwingend erforderlichen Mindestabstand garantieren zu können. Vorbereitet und weitergeleitet wurde bereits eine ausführliche Handreichung des Gesundheitsamtes in Form einer FAQ-Liste.
Was sollten Schüler sowie deren Eltern bei einer Grenzkontrolle vorlegen?
Schüler (mit oder ohne anwesende Eltern): Schülerbescheinigung, sowie Personalausweis
Eltern (wenn ohne Schüler unterwegs um diese beispielsweise abzuholen): Kopie der Schülerbescheinigung sowie Personalausweis
Was sollte eine Lehrkraft bei einer Grenzkontrolle vorlegen?
Hier ist die gewöhnliche Bescheinigung der grenzüberschreitenden professionellen Tätigkeit ausreichend. Hierzu kann man die von den NRW Schulen zur Verfügung gestellte Bescheinigung nutzen, oder andere bereits existierende Bescheinigungen (Beispielsweise die Bescheinigung des SPF Emploi in Belgien oder das der Bundespolizei in Deutschland).
- SPF Emploi: https://emploi.belgique.be/sites/default/files/content/news/Certificateneedtocrosstheborder.pdf
- Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=2
In den ersten Tagen, und für die Schüler, welche die Bescheinigung noch in der Schule abholen müssen, sollte der Schülerausweis sowie der Personalausweis an der Grenzkontrolle vorgelegt werden.